Allgemeine Geschäftsbedingungen
§
1 Zustandekommen des Vertrages
Die Reiseleistung kommt auf schriftliche,
mündliche oder
fernmündliche Anmeldung des Kunden verbindlich durch
schriftliche Bestätigung
durch das Reisebüro oder die Buchungsstelle des Kunden
zustande. Der Kunde ist
an seine Anmeldung 8 Tage ab Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw.
ab Abgabe
der mündlichen oder fernmündlich erklärten
Anmeldungserklärung gebunden. Nimmt
der FTK (Flughafen-Transfer H.-W. Kulle) das Angebot des Kunden auf
Abschluss
des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr
an
seine Anmeldung gebunden. Nimmt der FTK das Angebot nur in abweichender
Form
an, so ist diese Annahme gemäß §150 II BGB
als neues Angebot zu bewerten. An
dieses Angebot ist der FTK 8 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der
Kunde
kann das Neuangebot der FTK innerhalb von 8 Tagen annehmen.
Maßgeblich ist der
Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher oder
mündlicher Form beim
Reisebüro oder der Buchungsstelle.
§
2 Inhalt des Vertrages
Die Reiseleistung ergibt sich aus der
Beschreibung im
Voucher. Diese muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit
sie nicht den Kern
der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche
Änderungen des
Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind
die im
Voucher angegebenen Flugdaten (angegebene Flugzeit/Abflughafen).
Die Beförderung von maximal zwei
Kindern unter 11 Jahren pro
2 Erwachsenen ist im Preis enthalten. Die Preise gelten für
eine Abholadresse
und eine einfache Fahrt; pro weitere angefahrene Adresse auf dem Weg
zum oder
vom Flughafen wird ein Zusatzentgelt gemäß der
gültigen Preisliste erhoben
werden. Der Preis schließt einen Koffer und
Handgepäck pro Person ein. Die
Beförderung erfolgt durch ausgewählte
Leistungsträger.
2.1 Der FTK verpflichtet sich, auch bei
kurzen Verspätungen
der ankommenden Flüge ein Fahrzeug ihres
Leistungsträgers bereitzustellen.
Allerdings können Wartezeiten Im Rahmen des Zumutbaren (bis 60
min.) nicht
ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage
angegebenen
Flugdaten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind
dazu verpflichtet, uns
Umbuchungen oder Flugdatenänderungen, die nach
Auftragserteilung stattfinden,
schriftlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur
Beförderung.
2.2 Ausnahmesituationen wie
Fluglotsenstreik oder extrem
schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von der FTK nur in
begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere
Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.
2.3 Die Festlegung der Abholzeiten
für die Fahrgäste obliegt
ausschließlich der FTK. Sie ergibt sich aus der Fahrzeit sowie
2.4 Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Bei Übergepäck können Zuschläge erhoben werden, die unserer Preisliste entnommen werden können. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden.
§
3 Preis
Der Gesamtpreis ist spätestens 10
Tage vor Fahrtantritt zu
entrichten / zu überweisen. Nur vorab bezahlte Fahrten werden
durchgeführt. Der
im Voucher angegebene Preis Ist bei Anmeldung des Kunden
gegenüber dem
Reisebüro oder der Buchungsstelle zu entrichten und richtet
sich nach der
gültigen Preisliste. Der angegebene Preis gilt jeweils pro
Einzelbuchung.
Nachlässe oder Abweichungen von den gültigen
Preislisten sind nicht gestattet.
§
4 Rücktritt
Beiden Vertragsparteien steht ein
Rücktrittsrecht gemäß den
gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die
Rücktrittserklärung des Kunden bei der
FTK spätestens 5 Tage vor Antritt der Fahrt vor, werden
Stornierungsgebühren
nicht erhoben, sondern nur die Bearbeitungsgebühr.
Rücktrittserklärungen die
später bei der FTK eingehen, lösen eine
Stornierungsgebühr aus wie folgt: Bei
Rückfahrten 50%, für Abholungen 50% des
gültigen Fahrpreises. Ab 24 Stunden vor
Abreise oder bei Buchung ab 3 Tage vor Abfahrt betragen die
Stornogebühren
100%. Bei jedem Storno wird grundsätzlich eine
Bearbeitungsgebühr von 20,00
Euro erhoben.
§
5 Gewährleistung
Der FTK haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der
vereinbarten
Fahrten die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger und die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen. Soweit
Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung
besteht,
haftet der FTK dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht
eintrittspflichtig ist,
beschränkt sich die Haftung der FTK der Höhe nach auf
das 1,5-fache des
vereinbarten Fahrstreckenpreises. Der FTK haftet im übrigen
nur für grobes
Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache
Fahrlässigkeit wenn sie eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine
besondere
Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet etwaige Beanstandungen
der
Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis der FTK zu
bringen. Eine Haftung
für jegliches Reisegepäck wird nicht
übernommen.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.